
- Porzellanfüllungen – 3 Jahre Garantie
- bei fehlenden Zähnen beträgt die Garantie 6 Monate
- Voraussetzung für die Garantie sind mindestens zweimal im Jahr durchgeführte Kontrollbesuche
- lichthärtende Füllungen – 2 Jahre Garantie
- bei fehlenden Zähnen beträgt die Garantie 6 Monate
- Implantate – 10 Jahre Garantie
- bei fehlenden Zähnen beträgt die Garantie 6 Monate
- Voraussetzung für die Garantie sind nach einem individuellen Harmonogramm festgelegte oder mindestens zweimal im Jahr durchgeführte Kontrollbesuche
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